BVfK - Wochenendticker 23. Februar 2019

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Der Dieselkrieg hat es bis zum Bundesgerichtshof geschafft!

 

Vergleicht der BGH Äpfel mit Birnen?

 

Prüforganisationen fordern Daten-Treuhänder.

 

Bundesrat beschließt Marktöffnung für Vollgutachten.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Top 10 der von Malware und Viren attackierten Länder - Deutschland an der Spitze

 

Schützen Sie Ihre Internetseite vor Missbrauch

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Dieselfahrverbot in Wiesbaden - Fehlanzeige

 

AUTORECHTSTAG - AKTUELL: Aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats im Verkehrsrecht.

 

Mitgliederinformationen zum Deutschen Autorechtstag 2019

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

der Dieselkrieg hat es bis zum Bundesgerichtshof geschafft, der nunmehr seine vornehme Zurückhaltung aufgegeben hat und schon mal ein wenig erzählt, wie entscheiden würde, wenn er dazu käme. Das hatte VW bisher erfolgreich vermieden und damit endlich mal das ausgesprochen wird, was dem Senat um die ehemalige Meisterschwimmerin Karin Milger auf der Zunge liegt, hat man eine Art Ersatzurteil in Form eines Hinweisbeschlusses erlassen und geht damit jetzt an die Öffentlichkeit.

Ob das alles noch so ohne persönliche Ambitionen und rein auf Grundlage der nicht von ihr erlassenen Gesetze ist, wie uns die Vorsitzende des VIII. Zivilsenats auf dem 10. Deutschen Autorechtstag (Bild links) wissen ließ, mag bezweifelt werden.

Die BVfK-Juristen werden in der nächsten Woche genau prüfen, welche Konsequenzen das alles für den Autohandel hat, denn es ging vorliegend wie in den meisten Fällen nicht gegen den Hersteller, sondern gegen einen Händler und der hat nicht immer einen Hersteller im Rücken.

Auf solche Kleinigkeiten nimmt man aber in Karlsruhe keine Rücksicht und bricht auch nebenbei noch mit anderen Grundsätzen, wie etwa mit der Tatsache, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen kann, oder aufs Auto bezogen, nicht verlangen kann, sein altes Modell gegen ein neues tauschen zu können.

Auch mit der Tatsache, dass dafür zunächst mindestens ein Mangel vorliegen muss, geht man nun großzügiger um: Es muss lediglich die Gefahr bestehen, dass ein kaufrechtlicher Mangel entstehen könnte - vorliegend in Form eines eventuell drohenden Entzugs der Betriebserlaubnis.

Es bleibt zu hoffen, verehrte BVfK-Mitglieder, dass die BVfK-Juristen und auch der am 18. und 19. März stattfindende 12. Deutsche Autorechtstag, an dem mit Dr. Ralph Bünger auch ein Richter des VIII. Zivilsenats teilnimmt, Antworten auf diese unerfreuliche Entwicklung finden wird und wir nicht sagen müssen:

Jetzt hilft nur noch beten:  Alles Gute für den Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Prüforganisationen fordern Daten-Treuhänder.

Moderne Autos generieren unzählige Daten, die derzeit allein an den Hersteller übertragen werden. Wie auch der Deutsche Autorechtstag in seinem Positionspapier zur Bekämpfung des Tachobetrugs bereits festgestellt hat, gehören diese Daten jedoch dem Fahrzeughalter, genau genommen dem Nutzer.

Nun fordern TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS einen unabhängigen Datentreuhänder. Ein hochgradig geschütztes "TrustCenter" im staatlichen Auftrag soll optimalen Datenschutz sicherstellen.

Fahrzeugnutzer würden dabei die volle Hoheit über die Übermittlung und Verwendung ihrer Daten behalten. Ein Treuhänder könne verhindern, dass die Hersteller allein über den Zugriff zum Beispiel auf Unfalldaten vernetzter Fahrzeuge entscheiden.

Im gemeinsamen Positionspapier betonen die Initiatoren, dass es neben den Aspekten der Fahrzeugsicherheit auch gelte, die unkontrollierte kommerziellen Verwertung der Daten zu verhindern.

Hier geht´s zum Artikel in der Automobilwoche: automobilwoche.de: Prüforganisationen fordern Datentreuhänder

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Bundesrat beschließt Marktöffnung für Vollgutachten.

Ein weiteres Restmonopol bei der Fahrzeugprüfung ist gefallen. Der Bundesrat hat am Freitag die Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beschlossen. Damit dürfen jetzt auch z.B. die GTÜ-Sachverständigen so genannte „Vollgutachten“ erstellen.

Hier geht´s zum vollständigen Artikel >>> autohaus.de: Bundesrat beschließt Marktöffnung für Vollgutachten

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Top 10 der von Malware und Viren attackierten Länder - Deutschland an der Spitze

Laut dem Anti-Virus-Software-Hersteller Avira, liegt Deutschland an der Spitze der von Malware und Viren attackierten Länder weltweit. Mit einem Abstand von mehr als 1 Mio. Angriffe zum Zweitplatzierten. Die komplette Liste können Sie hier ansehen:

>>>Avira-Threads-Landscape.

Das zeigt auf der einen Seite, dass wir als eine wirtschaftliche Größe ein beliebtes und potenzielles Ziel für Cyber-Kriminelle darstellen und auf der anderen Seite, wie wichtig es ist für einen ausreichenden Schutz zu sorgen.

Die Zahlen der Angriffe sind massiv angestiegen und werden vermutlich auch nicht so schnell einzudämmen sein. Da die Täter in den meisten Fällen auch noch davonkommen, können wir uns lediglich mit Firewalls, Anti-Malware und Antiviren-Software zur Wehr setzen.

Die Top 9 der nach safetydetective.com bewerteten Antivirus-Software sind diese hier:

  1. TotalAV
  2. McAffee
  3. Bullgard
  4. Panda
  5. Avira
  6. Noton
  7. Webroot
  8. Heimdal
  9. ZoneAlarm

Da ein guter Virenscanner leider immer etwas an der Performance der Rechner knabbert, empfiehlt es sich natürlich auch die Hardware entsprechend aufzurüsten oder auszutauschen.

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Schützen Sie Ihre Internetseite vor Missbrauch

Immer häufiger nutzen Cyber-Kriminelle fremde Webseiten um schadhafte Malware, Viren oder Trojaner zu verbreiten. Dazu bedienen sie sich an sogenannten „back doors“ (Hintertüren), die ihnen Zugang zum Webspace Ihrer Internetseite verschaffen.

Es werden innerhalb kürzester Zeit Dateien hochgeladen, die unter Ihrem Domainnamen tausende von Spammails versenden, meist mit Links zu Webseiten, bei denen selbst der schlechteste Virenscanner Alarm schlägt. Gerne aber auch mit Links zu den guten alten Viagra-Anbieterseiten oder zu den hübschen Mädchen aus der Umgebung.

Mag sein, dass man es sofort erkennt und löscht, wenn der Absender jedoch Ihre eigene Internetseite ist, dann hört der Spaß auf.  

Wie kann man sich schützen?

In den vielen Fällen sind veraltete Plugins oder Ad-Ons für so eine Hintertür verantwortlich. Schauen Sie also, dass Ihre Seite und alles was dazu gehört immer aktuell ist. Sprechen Sie mit dem Administrator Ihrer Seite um den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Die häufigste Methode, der sich die Angreifer bedienen, um Zugang zu verschaffen, sind sogenannte Bruteforce-Attacken. Das sind Programme, die innerhalb von wenigen Minuten tausende Login-Versuche durchführen und dabei Nutzernamen und Passwörter-Kombinationen versuchen.

Sorgen Sie für eine ausreichende Passwortsicherheit. Der Name und das Geburtsdatum des Kindes sind keine sehr gute Kombination, da man solche Infos auch gerne mal auf Facebook und Co schreibt.

Ein gutes Passwort sollte aus mindestens 8 Zeichen (besser mehr) bestehen, Klein-Groß-Buchstaben + Zahlen+Sonderzeichen. Somit macht man es zwar nicht unmöglich, jedoch erheblich schwerer, ein Passwort zu knacken.

Sollten Sie Hilfe oder weitere Tipps benötigen, sprechen Sie mich gern an m.manthey@bvfk.de

Ein schönes und sicheres Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Dieselfahrverbot in Wiesbaden - Fehlanzeige

„Fahrverbote in der Stadt nicht erforderlich – Luftreinhalteplan ausreichend“

Aufatmen bei Dieselfahrern in Wiesbaden. Der Streit über Dieselfahrverbote in Wiesbaden ist zunächst einmal Ad acta gelegt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die mit Klagen vor Gerichten schon in etlichen deutschen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat, erklärte hinsichtlich eines Fahrverbotes in Wiesbaden kürzlich vor dem Verwaltungsgericht, dass die bisher umgesetzten sowie die geplanten Maßnahmen zur Luftreinhaltung der Stadt, aller Voraussicht nach ausreichen, um die Belastung mit Feinstaub- und Stickstoffoxiden zu senken.

Die DUH kündigte diesbezüglich aber zugleich an, in den nächsten Monaten eine sog. Zwischenbilanz zu den bis dahin erreichten Messwerten zu ziehen. Der von der Stadt Wiesbaden vorgelegte Luftreinhalteplan ist nach Auffassung der DUH der bisher „Beste“ bundesweit. Weiter lobte die DUH die bisher von der Stadt angestellten Bemühungen den Fahrradverkehr zu stärken und Elektrobusse einzuführen.

BVfK Anmerkung:

Diese doch recht überraschende Wendung hinsichtlich eines Fahrverbotes in Wiesbaden zeigt, dass andere Maßnahmen echte Alternativen darstellen, um die mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern.

Die genannten Ausführungen bestätigen die vom BVfK vertretene Auffassung, dass Fahrverbote der falsche Ansatz sein dürften. Andere Maßnahmen, wie z.B. Stadtluftreiniger, Öffentlicher Nahverkehr, Elektrobusse usw., zur Verbesserung der Luftqualität, erscheinen daher vorzugswürdig. Auch über diesen Fortgang der Angelegenheit werden wir berichten.

Ihre BVfK- Rechsabteilung 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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AUTORECHTSTAG - AKTUELL: Aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats im Verkehrsrecht.

von Thomas Offenloch, Richter am Bundesgerichtshof

Im Verkehrsrecht tut sich immer was. Das gilt auch für das vergangene Jahr. Es hat wieder einmal zahlreiche neue Entscheidung des VI. Zivilsenats, dem für das Verkehrsrecht zuständigen Fachsenat des Bundesgerichtshofs, hervorgebracht. Sie vorzustellen, die Hintergründe zu beleuchten und mögliche Konsequenzen ins Auge zu nehmen – das ist Ziel dieses Vortrags.

Einen Schwerpunkt wird die Dashcam-Entscheidung bilden. Darf der Autofahrer das Verkehrsgeschehen filmen? Unter welchen Voraussetzungen? Und kann eine ggf. rechtswidrig erlangte Aufnahme trotzdem als Beweismittel im Zivilprozess verwendet werden? Das sind die Kernfragen, mit denen sich der VI. Zivilsenat in diesem Zusammenhang auseinander zu setzen hatte.

Vielleicht weniger erörtert, aber nicht weniger spannend die Frage, die sich dem Senat im Zusammenhang mit den "Mopeddieben" stellte: Kann ein Fahrzeugdieb, der bei der Fahrt auf bzw. in dem gestohlenen Fahrzeug von seinem am Steuer sitzenden Mittäter geschädigt wird, tatsächlich den Haftpflichtversicherer des von ihm bestohlenen Halters auf Schadensersatz in Anspruch nehmen? Der Bauch sagt nein; aber was sagt der Kopf? Die fiktive Schadensabrechnung von Reparaturkosten war 2018 in aller Munde: Wird sie tatsächlich aufgegeben?

Stimmen von außen haben dies nach der entsprechenden Entscheidung des VII. Zivilsenats zur fiktiven Abrechnung von Mängelbeseitigungskosten jedenfalls behauptet; was ist da dran? Hat sich der VI. Zivilsenat schon positioniert? Aber auch haftungsrechtliche Themen am Rande des Verkehrsrechts werden beleuchtet: Haftet der Verursacher eines Notfalls auch für psychische Verletzungen, die professionelle Nothelfer wie etwa Polizisten beim Einsatz erleiden?

Auf besonderen Wunsch der Veranstalter wird sich der Vortrag schließlich auch mit der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfällen befassen. Das der Senatsrechtsprechung zugrunde liegende System soll anhand von Fällen aus dem vergangenen Jahr erklärt werden.

Hier geht´s zum Archiv:  https://www.deutscher-autorechtstag.de/art-aktuell/

Informationen zum Deutschen Autorechtstag am 18. und 19. März 2019

Dort, wo Adenauer nach dem Zweiten Weltkrieg von den Hohen Kommissaren der Siegermächte das „Petersberger Abkommen“ entgegennahm, das der noch jungen BRD den Beitritt in internationale Organisationen ermöglichte, dort wo hohe Staatsgäste, wie Schah Reza Pahlewi und Kaiserin Soraya, die Königin Elizabeth II., Michail und Raissa Gorbatschow, Kaiser Akihito, Nelson Mandela, Bill Clinton, Königin Margarete II nächtigten und vom russischen Staatschef Leonid Breschnew 1973 der vielleicht berühmteste Unfallwagen produzierte wurde, werden vom vom 18. - 19. März wieder einmal die Spitzen der Deutschen Autolobby mit den maßgeblichen Köpfen deutscher und europäischen Autorechts zum Dialog über brisante und klärungsbedürftige Rechtsthemen rund ums Automobil. 

>>> Zur Agenda des 12. Deutschen Autorechtstags

>>> Zur Anmeldung des 12. Deutschen Autorechtstags

BVfK-Mitglieder und -Vertragsanwälte erhalten Sonderkonditionen.

 Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag

Leitung/Vorstand: Prof. Dr. Ansgar Staudinger; RA Dr. Kurt Reinking; BGH-Richter a.D. Wolfgang Ball. Beirat: Silvia Schattenkirchner, Ulrich Dilchert, Ansgar Klein, Marcus Gülpen. Veranstalter: ADAC eV; BVfK eV; ZDK eV. c/o BVfK e.V. Bundeskanzlerplatz / Reuterstr.241 D-53113 Bonn. Verantwortlich: Ansgar Klein. Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FA.

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